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Arbeitsgemeinschaft Sportrecht
Wer wir sind
Sportrechtlich interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich in der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengefunden. Die Arbeitsgemeinschaft ist im November 1999 gegründet worden. Ihr gehören über 430 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an.
Was wir tun
Unsere Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung finden in der Regel im Zusammenhang mit einem interessanten Sportereignis statt (bisher z. B. Fußball-Bundesliga, Sechstagerennen, Formel 1, Handball WM, Leichtathletik WM etc.). Einzelheiten werden in den Mitteilungsblättern und Rundschreiben der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegeben und darüber hinaus regelmäßig auf der Internetseite www.sportrecht-dav.de veröffentlicht. Das Mitteilungsblatt enthält u. a. aktuelle Neuigkeiten aus dem Sportrecht, Fachvorträge und praktische Arbeitshilfen für den sportrechtlich tätigen Anwalt. Es dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch. Die Arbeitsgemeinschaft dient der Förderung der ideellen und wirtschaftlichen Interessen auf dem Gebiet des Sportrechts tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Der Kontakt mit nationalen und internationalen Institutionen des Sports wird regelmäßig gepflegt.
Noch Fragen?
Weitere Auskünfte zur Arbeitsgemeinschaft erhalten Sie bei:
Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Manfred Aranowski • Littenstraße 11 • D-10179 Berlin
Telefon: (0 30) 72 61 52-1 51 • Fax: (0 30) 72 61 52-1 98
E-Mail: aranowski [at] anwaltverein.de • www.sportrecht-dav.de
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 83,– Euro.