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Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr
Wer wir sind
Die 1989 gegründete Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins bündelt diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich auf den Bereich „Internationales“ spezialisiert haben oder sich besonders dafür interessieren. Gegenwärtig gehören ihr 545 Mitglieder aus über 20 verschiedenen europäischen und außereuropäischen Staaten an (Stand: 03/2012).
Was wir tun
Im Bereich der Fort- und Weiterbildung bietet die Arbeitsgemeinschaft Veranstaltungen im In- und Ausland an, die eine hervorragende Möglichkeit zum Informations- und Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene darstellen. Schwerpunkte sind beispielsweise das EU-Recht, internationales Wirtschaftrecht sowie Aspekte des anwaltlichen Berufsrechtes. Die Referenten sind Anwälte und Anwältinnen, die sowohl fachlich als auch rhetorisch höchsten Ansprüchen genügen und einen enormen Wissens- und Erfahrungsschatz im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs mitbringen. Die Seminare werden in der Regel in Zusammenarbeit mit internationalen oder nationalen Anwaltsvereinigungen wie der Union Internationale des Avocats (UIA), der Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA) und der Association Française des Conseils d’Éntreprises (ACE), sowie mit anderen Organisationen wie der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit durchgeführt. Das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft liefert allen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen Informationen über aktuelle Entwicklungen im internationalen Rechtsverkehr. Es werden aus der Sicht des Praktikers internationale Konventionen, internationales Wirtschaftsrecht, EU-Recht und nationales Recht etc. erläutert. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann zu Fragen des internationalen Rechtsverkehrs hier publizieren.
Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft finden Sie unter www.arge-inter.de weitere Informationen, Links und eine Veranstaltungsübersicht. Seit Juli 2007 veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft zudem einen Newsletter,welcher umfangreiche Informationen zu allen Themen, die für international tätige Anwälte von Bedeutung sein können, enthält. Die Erstellung der zehn Ausgaben pro Jahr übernimmt Prof. Dr. Thomas Pfeiffer von der Universität Heidelberg als ausgewiesener Experte im internationalen Privatrecht und Europarecht.
Die Arbeitsgemeinschaft dient der Förderung der ideellen und wirtschaftlichen Interessen und der Auseinandersetzung mit internationalen berufspolitischen Fragen. Insbesondere entstehen hier wichtige internationale und nationale Kontakte.
Noch Fragen?
Weitere Auskünfte zur Arbeitsgemeinschaft erhalten Sie bei:
Arbeitsgemeinschaft für internationalen Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins
Rechtsanwalt Franz Peter Altemeier • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Tel.: +49 (0)30 72 61 52-127 • Fax: +49 (0)30 72 61 52-195 • altemeier [at] anwaltverein.de • www.arge-inter.de
Der Jahresmitgliedsbeitrag der Arbeitsgemeinschaft beträgt zurzeit 100,- Euro.
Hier finden Sie das Beitrittsformular.