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Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
Wer wir sind
Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde im November 2004 gegründet. 1.434 (Stand: 07/2009) Kolleginnen und Kollegen sind ihr beigetreten. Es sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, deren besonderes Interesse dem Erbrecht gilt und die auf diesem Gebiet tätig sind oder tätig werden wollen.
Was wir tun
Fort- und Weiterbildung
In Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie und der DVEV bietet die Arbeitsgemeinschaft eine Fortbildung zum Fachanwalt Erbrecht an. Im März eines jeden Jahres lädt sie zum „Deutschen Erbrechtstag" und zur Mitgliederversammlung ein. Sie bietet außerdem Fortbildung zu verschiedenen Fachthemen an.
Informations- und Erfahrungsaustausch
Die Zeitschrift ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis – erscheint zwölfmal im Jahr und soll die Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und anderen Berufsgruppen, die sich mit dem Erbrecht befassen, fördern.
In den meisten Oberlandesgerichten finden die Kolleginnen und Kollegen eine oder einen von der Arbeitsgemeinschaft bestellten Regionalbeauftragte/n, der Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Förderung der ideellen, berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder
Wir tragen durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Images der im Erbrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei. Wir sprechen mit Vertretern der Justiz und mit Politikern.
Wir freuen uns auf Ihrer Mitarbeit!
Noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an die:
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwältin Christine Martin • Littenstraße 11 • D-10179 Berlin
Telefon: (0 30) 72 61 52-1 21 • Fax: (0 30) 72 61 52-1 95
martin [at] anwaltverein.de • www.erbrecht-erbr.de
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt zurzeit 100,– Euro.
- Beitrittsformular [PDF - 38 kB]
- Geschäftsordnung [PDF - 25 kB]
- Hier finden Sie die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft