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Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat
Wer wir sind
Die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein ist es, die Interessen der Anwaltsnotare und der an diesem Beruf interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahrzunehmen sowie über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Notarwesens zu unterrichten. Die Arbeitsgemeinschaft ist am 22. April 1991 in Bonn gegründet worden. Sie hat sich auf dem 46. Deutschen Anwaltstag 1991 in Düsseldorf den DAV-Mitgliedern und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Arbeitsgemeinschaft gehören zurzeit über 480 Kolleginnen und Kollegen an (Stand: 07/2009).
Was wir tun
Die Arbeitsgemeinschaft veranstaltet regelmäßig im Frühjahr und Herbst große Fortbildungsveranstaltungen, die sich mit aktuellen Fragen der notariellen Arbeit befassen, aber auch berufspolitische Themen, die das Anwaltsnotariat betreffen, intensiv bearbeiten. Ein Zweck dieser Veranstaltung ist es ferner, den Informationsaustausch zu pflegen.
Die Arbeitsgemeinschaft unterhält und aktualisiert fortlaufend ihre umfangreiche Website unter www.anwalts-notariat.de. Darin sind nahezu alle Regeln für die notarielle Berufsausübung enthalten. Außerdem gibt es Links zur Bundesnotarkammer und zu den Notarkammern sowie viele Hinweise zu neuer Rechtsprechung und Literatur. Seit November 2007 bietet die Arbeitsgemeinschaft einen elektronischen Newsletter an, der auf der Webseite zu beziehen ist.
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an die:
Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Franz Peter Altemeier
Littenstraße 11 • D-10179 Berlin
Telefon: (0 30) 72 61 52-127 • Fax: (0 30) 72 61 52-1 95
altemeier [at] anwaltverein.de • www.anwalts-notariat.de
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 100,– Euro pro Kalenderjahr.