Deutscher Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

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Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt

Wer wir sind

Die Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im Deutschen Anwaltverein wurde Anfang 2003 gegründet mit der Zielsetzung, die Bedürfnisse und Interessen der vielseitig tätigen Kollegen (m/w) zu vertreten. Zu den Hauptaufgaben zählt sie die Formulierung eines zukunftsweisenden Gesamtkonzeptes für die Anwaltschaft. Mit dem Profil des Allgemeinanwaltes wird dessen Berufsbild und Selbstverständnis auch als Bindeglied zwischen Mandanten und Kollegen formuliert. Der Allgemeinanwalt (m/w) ist Dienstleister mit Robe, welcher seinen Anwaltsberuf allein oder in kleiner bzw. mittlerer Sozietät nicht nur in einem engen Rechtsgebiet ausübt, sondern auch die generalistische und multidisziplinäre Zusammenarbeit mit Freiberuflern sucht. Heute praktiziert etwa die Mehrzahl der rund 150.000 Rechtsanwälte (m/w) in Deutschland mit oder ohne Spezialisierung als Allgemeinanwälte (m/w). Im Internet finden Sie die Arbeitsgemeinschaft unter www.ag-allgemeinanwalt.de.

Was wir tun

Die Arbeitsgemeinschaft fördert den gemeinsamen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und deren Kommunikation untereinander. Sie unterstützt deren Anwalts- und sonstige berufliche Tätigkeit durch Veröffentlichungen auch zu Querschnittsthemen.

Hierzu führt sie unter anderem auf den Deutschen Anwaltstagen jährlich eigene Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen durch. Berufspolitisch verstehen wir uns nicht nur innerhalb des Deutschen Anwaltvereins als Vertreter der Interessen der Einzelanwälte sowie kleinen und mittleren Sozietäten. Notwendig erscheint nicht nur die Erhaltung der klassischen Kanzleifelder, sondern auch die Erschließung neuer Berufsfelder einschließlich diesbezüglicher Hilfestellungen und multimedialer Werkzeuge. In der Zukunft kann und muss gerade der anwaltliche Generalist nicht nur zu den Fachanwälten nach Rechtsgebieten, sondern auch zu den anderen vereinbaren Berufen, namentlich den nichtsozietätsfähigen Freiberuflern, als Schnittstelle fungieren. In dieser Funktion kann er als den Überblick verschaffender Koordinierungsspezialist die anwaltliche „Systemführerschaft“ für professionelle Dienstleistungen und multidisziplinäre Wertschöpfungen gewährleisten oder wiedergewinnen; er arbeitet also nicht nur als Einzelanwalt oder in Kleinsozietäten, sondern findet sich in jeder von Anwälten eröffneten „Sozietät“.

Noch Fragen?

Bitte wenden Sie sich an die Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Manfred Aranowski • Littenstraße 11 • D-10179 Berlin
Telefon: (0 30) 72 61 52-1 51 • Fax: (0 30) 72 61 52-1 98
E-Mail: aranowski [at] anwaltverein.de
Interne Google-Gruppe: http://groups.google.com/group/dav-allgemeinanwalt

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 65,- Euro.