Deutscher Anwaltverein

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Anwälte lehnen Altersgrenze für Verbot des Führerscheins ab

Eigenverantwortlichkeit des Fahrers muss beibehalten werden

Goslar/Berlin (DAV). Der Arbeitskreis III des Verkehrsgerichtstages in Goslar wird prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Begutachtungsrichtlinien ausreichend sind und diese noch den aktuellen medizinischen Erkenntnissen entsprechen. Aus Sicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist eine feste Altersgrenze zum Führen eines Fahrzeuges abzulehnen. Das Prinzip der „Eigenverantwortlichkeit des Fahrers“ muss beibehalten werden.

Statistisch ist eine Zunahme von Verkehrsunfällen durch ältere und kranke Verkehrsteilnehmer nicht belegt. Technische und medizinische Fortschritte unterstützen den Verkehrsteilnehmer. Auch werden altersbedingte Defizite bis zu einem bestimmten Maß ausgeglichen. „Eine feste Altersgrenze, die das Führen eines Kraftfahrzeuges verbietet, ist nicht mit dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit des Fahrers zu vereinbaren und wird daher strikt abgelehnt“, so Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt für die DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Zu Recht habe die Bundesregierung in der 6. Änderungsverordnung eine periodische Gesundheitsuntersuchung aller Führerscheininhaber nicht vorgesehen.

Pressemitteilung vom 25.01.2012

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