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CeBIT: IT-Anwälte raten zu „IT-Vertragsrevision“ gegen Milliardenverschwendung

Berlin (DAV). Die deutsche Wirtschaft verschwendet hohe Summen durch veraltete, überflüssige und wirtschaftlich ungünstige IT-Verträge, erklärt die Arbeits­gemein­schaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) im Vorfeld der Computermesse CeBIT (Halle 2, Stand F24). Die IT-Anwälte raten, die anhaltende Wirt­schaftskrise zum Anlass für eine „IT-Vertragsrevision“ zu nehmen, um die Einspar­potenziale so rasch wie möglich auszuschöpfen und Kündigungsfristen nicht ungenutzt ver­streichen zu lassen. DAVIT versteht hierunter die Durchsicht aller IT-Verträge durch Sachverständige und Anwälte.

„Viele Unternehmen vergessen, ihre personen- oder arbeitsplatzbezogenen Software­lizenzen anzupassen, wenn sie Personal abbauen oder auf Kurzarbeit umstellen“, gibt der auf IT-Recht spe­zialisierte Anwalt Dr. Thomas Lapp, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der DAVIT, als aktuelles Beispiel für die Geldverschwendung bei IT-Verträgen an. Ebenfalls in der betrieblichen Praxis „nicht unüblich“ seien Wartungsverträge für Systeme, die schon längst nicht mehr in Betrieb sind. „Der Rechner oder das Programm werden ausrangiert, aber keiner denkt daran, den damit verbundenen Wartungsvertrag zu kündigen“, beschreibt Dr. Thomas Lapp einen Vor­gang, der die Wirtschaft viel Geld kostet. Als eine weitere Kosten-Falle ent­puppen sich bei einer Prüfung der IT-Verträge häufig sog. Service-Level-Agreements, in denen beispiels­weise festgelegt ist, wie rasch ein Reparaturtechniker vor Ort sein muss, falls ein System ausfällt. „Viele Firmen nehmen kaum einen wirtschaftlichen Schaden, wenn eine einzelne IT-Komponente über das Jahr hinweg mehrere Tage ausfällt, haben aber einen Service-Level vereinbart, der im Fehlerfall einen Austausch binnen zwei Stunden vorsieht. Das kann die laufenden Service­kosten vervielfachen“, weiß IT-Anwalt Dr. Thomas Lapp. Er empfiehlt, die abgeschlossenen Service-Level-Vereinbarungen einer Risikoanalyse zu unterziehen und gegebenenfalls zu einer kosten­günstigeren Variante zu wechseln.

Besonderes Augenmerk sollte man bei der IT-Vertragsrevision auf die Lizenzmodelle für Software richten, raten die DAVIT-Juristen. Häufig halten die Unternehmen mehr Lizenzen vor als erforderlich sind. „Durch eine andere Gestaltung des Lizenzmodells lassen sich die Softwarenkosten oft deutlich senken“, hat Dr. Thomas Lapp festgestellt. Als typisches Beispiel nennt er den Wechsel von „named user“ (die Nutzer werden namentlich benannt) auf „concurrent user“ (es wird lediglich die Anzahl gleichzeitiger Nutzer festgelegt). Wenn ein Unternehmen auf Kurzarbeit mit Schichtbetrieb umstellt, kann eine Lizenz über die Betriebs­zeit hinweg nach­einander von mehreren Beschäftigten genutzt werden: Statt zwei oder drei „named usern“ genügt in diesem Fall ein einziger „concurrent User“, veranschaulicht Dr. Thomas Lapp das Einsparpotenzial, und mahnt: „Wegen eventuell laufender Kündigungsfristen ist rasches Handeln erforderlich, um die IT-Kosten 2009 dem geänderten wirtschaftlichen Umfeld anzupassen.“

 

DAVIT: Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die auf das Recht der Informationstechnologie spezialisiert sind. DAVIT ist auch Mitveranstalter eines Lehrgangs zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Unter www.davit.de kann man nach spezialisierten Anwälten suchen.

Pressemitteilung vom 26.02.2009 der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie

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