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IT-Anwälte auf der CeBIT: Cloud Computing mit Datenschutz nicht vereinbar
Berlin/Hannover (DAV). Zum Start der Computermesse CeBIT machen die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit) und die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) darauf aufmerksam, dass das auf der Messe viel gepriesene Cloud Computing mit dem deutschen Datenschutzrecht in der Regel nicht vereinbar ist. Die IT-Anwälte geben auf der CeBIT (Halle 5, Stand B 18) Auskunft darüber, unter welchen Umständen die deutsche Wirtschaft dennoch von dem globalen Trend des Cloud Computing profitieren kann, ohne Gesetze zu verletzen.
„Wir fordern die Anbieter von Cloud Computing auf, bei ihren Angeboten die Sicherheit und den Schutz der Daten zu beachten und dadurch dem Wunsch der Bürger und der Wirtschaft nach Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten und Betriebsgeheimnisse Rechnung zu tragen“, appelliert Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der DAV-Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie. Bundeskanzlerin Angela Merkel, die die CeBIT eröffnet, hat in ihrem aktuellen wöchentlichen Videopodcast gemahnt, auch im Internet Daten zu schützen und geltende Gesetze zu beachten. Lapp moniert: „Die Bundesregierung scheint sich auf Google Street View als Reizthema einzuschießen und den Handlungsbedarf beim Cloud Computing zu übersehen.“ Der Frankfurter Anwalt gehört zu den Mitgründern der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein, die seit zehn Jahren das deutsche Rechtssystem dabei unterstützt, mit den Anforderungen der Computer- und Internettechnik Schritt zu halten.
Beim diesjährigen CeBIT-Thema Cloud Computing birgt vor allem die Auslagerung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten in die weltweite Wolke des Internet rechtlichen Sprengstoff für die deutsche Wirtschaft, weiß Rechtsanwalt Dr. Anselm Brandi-Dohrn, Vorsitzender der DGRI. Es genügt nicht, die im Bundesdatenschutzgesetz zwingend vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung mit einem Zehn-Punkte-Katalog von Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit vorzulegen, betont der IT-Rechtsspezialist. Typisch für Cloud Computing ist nämlich, dass Subunternehmer eingeschaltet werden und damit nicht mehr kontrollierbar ist, wo und von wem die Daten verarbeitet werden. „Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen ist in der Cloud daher nur zu verantworten, wenn der Cloud-Auftragnehmer genau darlegt, wie seine Internet-Wolke im Detail aufgebaut ist“, konstatiert daher Brandi-Dohrn. Dazu gehört auch die Darlegung, in welchen Ländern die Daten verarbeitet werden, betonen die Experten. Insbesondere die Übertragung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft sei äußerst problematisch. Bei der Auslagerung etwa in die USA dürfe nach deutschem Recht nur ein Auftragnehmer gewählt werden, der sich freiwillig den sog. „save habour principles“, einer Verpflichtung gegenüber dem US-Handelsministerium, unterworfen hat.
„Vorstände, Geschäftsführer und IT-Verantwortliche, die auf Cloud Computing setzen, aber nicht haargenau wissen, in welchen Ländern und von welchen Unternehmen die eigenen Firmendaten verarbeitet werden, setzen sich erheblichen Risiken, bis zu persönlicher Haftung, aus“, warnt Lapp.
Das komplette Vortragsprogramm auch zu anderen Themen kann unter www.davit.de oder www.dgri.de eingesehen werden.
davit: Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit, Web: www.davit.de) ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die auf das Recht der Informationstechnologie spezialisiert sind. davit ist auch Mitveranstalter eines Lehrgangs zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Unter www.davit.de kann man nach spezialisierten Anwälten suchen.
DGRI: Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)ist eine unabhängige Vereinigung von Juristen und Informatikern, die sich auf Tagungen, Seminaren und in Fachausschüssen mit der Entwicklung von Recht und Informatik in der Informationsgesellschaft befasst und den Erfahrungsaustausch von Technik, Recht, Wirtschaft und Justiz fördert (www.dgri.de).
Pressemitteilung vom 01.03.2010 der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie