Praxis > Spezialisierung > Fachanwaltschaften
Fachanwaltschaften
Fachanwältinnen und Fachanwälte sind Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben. Die Befugnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.
Voraussetzungen für den Fachanwaltstitel sind eine anwaltsspezifische Fortbildung, schriftliche Prüfungen sowie der Nachweis praktischer Erfahrungen. Auch nach Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss sich die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt auf dem jeweiligen Rechtsgebiet fortbilden. Man darf maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen, § 43c Abs. 1 BRAO.
Fachanwalttitel gibt es für folgende Rechtsgebiete:
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- gewerblichen Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Informationstechnologierecht
- Insolvenzrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- und Verwaltungsrecht.