Deutscher Anwaltverein

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Rechtsdienstleistungsgesetz – Neuordnung der Rechtsberatung

Am 11.10.2007 hat der Bundestag das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, das am 1.7.2008 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurde der Bereich der Rechtsdienstleistungen völlig neu geordnet. Die anwaltliche Vorrangstellung in der konkreten Rechtsbesorgung bleibt grundsätzlich erhalten. Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung durch Nichtanwälte nur dann, wenn sie zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Anbieters gehören. Der DAV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch künftig Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Beratung der Bürger in Rechtsfragen die erste Wahl bleiben.

Die aktuelle Fassung des RDG finden Sie hier.

Pressemitteilungen

DatumTitelInhalt
24.06.2008Qualifizierte Rechtsdienstleistungen weiterhin nur durch die Anwaltschaft möglich2008-17
12.10.2007Bundestag verabschiedet Rechtsdienstleistungsgesetz2007-37
09.05.2007Qualifizierter Rechtsrat nur durch die Anwaltschaft möglich!2007-21
02.02.2007Bei Rechtsberatung Verbraucherschutz beachten2007-06

Weitere Informationen

Beiträge zum Rechtsdienstleistungsgesetz im Anwaltsblatt finden Sie hier:

Anwaltsblatt 6/2008, S. 385 ff., S. 390 ff., S. 394 ff.