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Rechtsdienstleistungsgesetz – Neuordnung der Rechtsberatung
Am 11.10.2007 hat der Bundestag das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, das am 1.7.2008 in Kraft getreten ist. Hierdurch wurde der Bereich der Rechtsdienstleistungen völlig neu geordnet. Die anwaltliche Vorrangstellung in der konkreten Rechtsbesorgung bleibt grundsätzlich erhalten. Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung durch Nichtanwälte nur dann, wenn sie zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Anbieters gehören. Der DAV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch künftig Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Beratung der Bürger in Rechtsfragen die erste Wahl bleiben.
Die aktuelle Fassung des RDG finden Sie hier.
- Informationspapier des Deutschen Anwaltvereins zum Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (BT-Drs. 16/6634 vom 10.10.07) [PDF - 16 kB]
- Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts [PDF - 142 kB]
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts [PDF - 1,59 MB]
- DAV-Stellungnahme Nr. 63/06 aus November 2006 zum RDG-REgE [PDF - 48 kB]
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (RDG) [PDF - 2,42 MB]
- Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins für ein Rechtsberatungsgesetz [PDF - 89 kB]
- Erläuterungen des Deutschen Anwaltvereins zum Vorschlag [PDF - 151 kB]
Pressemitteilungen
| Datum | Titel | Inhalt |
|---|---|---|
| 24.06.2008 | Qualifizierte Rechtsdienstleistungen weiterhin nur durch die Anwaltschaft möglich | 2008-17 |
| 12.10.2007 | Bundestag verabschiedet Rechtsdienstleistungsgesetz | 2007-37 |
| 09.05.2007 | Qualifizierter Rechtsrat nur durch die Anwaltschaft möglich! | 2007-21 |
| 02.02.2007 | Bei Rechtsberatung Verbraucherschutz beachten | 2007-06 |
Weitere Informationen
Beiträge zum Rechtsdienstleistungsgesetz im Anwaltsblatt finden Sie hier: