Deutscher Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

Interessenvertretung > Schwerpunkte > Beratungshilferecht

Gesetzentwurf zur Änderung des Beratungshilferechts

Der Bundesrat will die außergerichtliche Beratungshilfe reformieren und hat hierzu am 10.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts (BT-Drs. 16/10997) beschlossen und dem Bundestag vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf geht auf die Initiative der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Begrenzung der Ausgaben für die Beratungshilfe“ zurück. Er sieht u.a. vor, die Eigenbeteiligung der Rechtssuchenden „angemessen“ zu erhöhen. Der DAV lehnt die Pläne des Bundesrates ab und warnt davor, den Zugang zum Recht für sozial schwächere Personen dadurch zu erschweren, dass ein zu strenger Maßstab an die Voraussetzung der Gewährung von Beratungshilfe gesetzt wird.

Die Landesverbände des DAV Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin haben zu dem Gesetzentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Begrenzung der Ausgaben für die Beratungshilfe" kritische Stellungnahmen abgegeben. Diese sind unter unten stehenden Links abrufbar.

Pressemitteilungen

DatumTitelInhalt
13.10.2008DAV lehnt Bundesratspläne zur Begrenzung der Beratungshilfe ab2008-28
23.09.2008DAV mahnt zu Zurückhaltung bei Reform der BeratungshilfeDJT-02