Deutscher Anwaltverein

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer neuer Präsident des Deutschen Anwaltvereins

60. Deutscher Anwaltstag in Braunschweig (21. bis 23. Mai 2009)

Braunschweig/Berlin (DAV). Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat auf dem 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Kiel, zum Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gewählt. Ewer folgt Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Tübingen, nach, der seit 2003 an der Spitze der Interessenvertretung der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stand. 

Ewer ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und spezialisiert auf das öffentliche Recht mit den Schwerpunkten Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht. 

Wie seine Vorgänger, möchte Ewer bei seiner berufspolitischen Tätigkeit einen Schwerpunkt auf die Bewahrung der Freiheit und der Unabhängigkeit der Anwaltschaft setzen. „Wir brauchen Unabhängigkeit vom Staat und Rahmenbedingungen, die das Vertrauensverhältnis von Anwalt und Mandant bestmöglich schützen“, so Ewer. Des Weiteren will sich Ewer für die Einheit der Anwaltschaft einsetzen. „Die Anwaltschaft hat sich in den letzten Jahren sehr ausdifferenziert. Wir arbeiten in unterschiedlichsten Fachgebieten, als Einzelanwälte, in großen Law Firms. Aber uns eint, dass wir alle Rechtsanwälte sind und uns immer für die Freiheit einsetzen.“ 

Ewer weiter: „Ich will die Stimme der Anwaltschaft im rechts- und gesellschaftspolitischen Diskurs stärken. Wenn über Recht gesprochen wird, haben wir Anwältinnen und Anwälte etwas zu sagen. Denn wir Anwälte kennen durch die Arbeit für unsere Mandanten die Probleme der Gesellschaft und wir kennen die Spielregeln, um diese Probleme zu lösen.“ 

Ewer, 53, engagiert sich seit Jahren im DAV, sowohl in Fachausschüssen, wie den Ausschüssen Umwelt- und Verwaltungsrecht als auch im Vorstand und – seit  September 2004 – im Präsidium des DAV.

                                                                         Kurzbiographie

des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer

 RA Prof. Dr. Ewer absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft 1976 bis 1982 zunächst in Berlin und dann in Kiel. Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete er in Schleswig-Holstein ab. Er ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1990 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Sein berufliches Arbeitsfeld ist das öffentliche Recht mit den Schwerpunkten Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht.

RA Prof. Dr. Ewer ist als Dozent der Deutschen Anwaltsakademie – u. a. im Rahmen der Lehrgänge zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht – tätig gewesen und hat zahlreiche ehrenamtliche Funktionen inne, so etwa:

RA Prof. Dr. Ewer lehrt als Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel öffentliches Recht. Er ist Mitherausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) und des Deutschen Verwaltungsblattes (DVBl.).

Er ist mit der Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Sylke Otten-Ewer verheiratet und hat zwei schulpflichtige Kinder. Seine privaten Interessen konzentrieren sich auf Literatur, Theater und Musik. 

 

Pressemitteilung vom 23.05.2009

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