Deutscher Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

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In 3 Schritten zur Bescheinigung

1. Sie nehmen an Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 10 Zeitstunden teil.

2. Der Veranstalter der von Ihnen besuchten Fortbildungsveranstaltung sendet uns eine Bestätigung über Ihre Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen oder Sie senden ein ausgefülltes Antragsformular, unter Beilage der entsprechenden Teilnahmebestätigung(en) an den DAV:

Fax: 030-72 61 52-163
Post: DAV, Fortbildungsbescheinigung, Littenstraße 11, 10179 Berlin

Antragsformulare erhalten Sie beim DAV oder im Internet: Download

3. Der DAV sendet Ihnen zu Anfang des Folgejahres die Bescheinigung unaufgefordert zu. Passende Rahmen können Sie direkt im Internet bestellen.