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Antrag, Fortbildungssymbol und Informationen zum Download
- In drei Schritten zur Bescheinigung [PDF - 572 kB]
- Häufig gestellte Fragen [PDF - 165 kB]
- Was ist die Fortbildungsbescheinigung des DAV? [PDF - 19 kB]
- Informationen für Seminaranbieter [PDF - 14 kB]
- Antrag [PDF - 36 kB]

Das neue Fortbildungssymbol
Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung des DAV (d.h. die ausgewiesenen Fortbildungen wurden im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr absolviert) können das Fortbildungssymbol des DAV zur Werbung auf Ihrer Homepage, Visitenkarte, Ihrem Briefkopf etc. verwenden.
Die Verwendung des Symbols über den Jahreswechsel setzt voraus, dass auch im folgenden Jahr eine aktuelle Fortbildungsbescheinigung vorliegt. Auch wenn das Symbol keine Jahreszahl ausweist, ist es stets an das Vorliegen einer aktuellen Bescheinigung gebunden. Bei der Verwendung des Symbols in Kanzleibroschüren oder -Briefköpfen darf das Fortbildungssymbol nur demjenigen zugeordnet sein, der Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung ist. Inhaber der jeweils aktuellen Fortbildungsbescheinigung werden automatisch in der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders hervorgehoben. Hier können Mitglieder örtlicher Anwaltvereine gegebenenfalls prüfen, ob für sie aktuell eine Fortbildungsbescheinigung eingetragen ist.
Nachfolgend finden Sie das neue Fortbildungssymbol des DAV zur Verwendung auf verschiedenen Druckunterlagen in farbig und schwarz-weiß. Diese stehen in zwei Dateiformaten (.jpg und .eps) zur Verfügung.
Der DAV gestattet die Verwendung des Fortbildungssymbols nur in der geschützten Art und Weise unter Verwendung der Originalfarben (HKS 16) oder in einer schwarz-weiß Version.