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Fortbildungsbescheinigung des DAV
Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar machen.
Transparenz durch Fortbildung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders ausgewiesen.
Für das Jahr 2009 wurden bisher über 10.000 Bescheinigungen versandt. Die Inhaber einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung 2009 bzw. 2010 können auch mit dem neuen Fortbildungs-Symbol des DAV auf Briefköpfen, Visitenkarten u.ä. mit ihrem Fortbildungsengagement werben. Weitere Informationen dazu sowie das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Download.
Zudem können sie die Fortbildungsbescheinigung als PDF-Datei erhalten und so auch auf ihrer Homepage verwenden. Für ein Beispiel klicken Sie bitte auf das nebenstehende Logo.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den DAV, Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Guckes, Sekretariat: Frau Weidacher, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030/726152-143, Fax: 030/726152-163, E-Mail: fortbildung [at] anwaltverein.de.
