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Glossar zur Juristenausbildung: Z
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Zulassungsbeschränkungen
Beschränkungen bei der Zulassung zu einem bestimmten Studienfach (s. numerus clausus). Zulassungsbeschränkungen werden bei Studienfächern eingeführt, bei denen die Anzahl der Bewerber die der Studienplätze übersteigt. Zulassungsbeschränkungen schränken die Berufswahlfreiheit, Art 12 GG, ein.