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Glossar zur Juristenausbildung: V
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v.-b.
(gesprochen: „Faubee"). Magisches Word für junge Juristinnen und Juristen. Mit einem v.-b., einem “vollbefriedigend“, hat der Examensabsolvent eine Prädikatsnote erreicht, die für viele der Schlüssel zur Karriere sein scheint. Vgl. die Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung.
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V-Modell
Juristenausbildungsmodell, in dem die postuniversitäre Ausbildung von vornherein für unterschiedliche Berufsgruppen getrennt stattfindet.
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Volljurist
Bild des allseits einsetzbaren, auf den Rechtsanwalts- und den Richterberuf sowie auf den Beruf des Verwaltungsjuristen vorbereiteten einheitlich ausgebildeten Juristen mit zwei Staatsexamina.
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Vorbereitungsdienst
ist der praktische, postuniversitäre Teil der Juristenausbildung. Er setzt sich aus verschiedenen Stationen zusammen und wird mit dem 2. Staatsexamen beendet. Ein (erfolgreicher) Vorbereitungsdienst ist eine Voraussetzung zur Erlangung der Befähigung zum Richteramt.