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Glossar zur Juristenausbildung: U
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Universität
Universitäten sind Einrichtungen des Bildungswesens, denen das Hochschulrahmengesetz (HRG) und das Hochschulrecht der Länder diese Stellung einräumt. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium (§ 2 HRG). Nur ein Jurastudium an einer Universität ermöglicht die Teilnahme am Vorbereitungsdienst und damit die Erlangung der Befähigung zum Richteramt.
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Urteilsstil
Im Gegensatz zum Gutachtenstil steht im Urteilsstil das Ergebnis der Falllösung am Anfang. Der jew. nachfolgende Satz soll den vorangegangenen begründen.