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Glossar zur Juristenausbildung: S
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Schlüsselqualifikationen
Schlüsselqualifikationen sind überfachliche Qualifikationen, die zum Handeln befähigen sollen. Schlüsselqualifikationen gehören seit neuestem zum Pflichtteil des JURA-Studiums, vgl. § 5 a Abs. 3 DRiG. Diese umfassen neben Fremdsprachen auch Fächer wie Mediation.
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Schwerpunktbereichsprüfung
Nach dem neuen Ausbildungsrecht wird die 1. Prüfung in die (staatliche) Pflichtfachprüfung und die (universitäre) Schwerpunktbereichsprüfung unterteilt. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bezieht sich auf den von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich. Die Schwerpunktbereiche lösen damit die Wahlpflicht- und Wahlfächer der bisherigen Ersten juristischen Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen) ab.
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Schwerpunktbereichsstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium soll regelmäßig zwei Fachsemester in Anspruch nehmen und geht damit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung voraus. Die genaue Ausgestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums hängt zunächst von dem gewählten Schwerpunktbereich ab, wonach sich die zu besuchenden Veranstaltungen richten.
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Sorbonne-Bologna-Prozess
Der Erklärung von Bologna (Bologna-Prozess) ging eine Vereinbarung zwischen den Bildungsministern von Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien voraus, die im Jahre 1998 unterzeichnete Sorbonne-Erklärung. In dieser Erklärung wurde der Grundstein für den Bologna-Prozess gelegt. Daher die Bezeichnung „Sorbonne-Bologna- Prozess“.
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Spartenausbildung
Mit der Spartenausbildung soll die herkömmliche Ausbildung zum Einheitsjuristen abgeschafft und durch spezifische Ausbildungsgänge je nach Beruf ersetzt werden (siehe Anwaltsausbildung). Der DAV hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Spartenausbildung vorgelegt (E-BRAusbiG).
Eine Kurzfassung der Eckpunkte des Spartenausbildungsmodells des DAV finden Sie hier.