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Glossar zur Juristenausbildung: P
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Personalrat der Referendare
Die Interessenvertretung der Referendare in einem bestimmten Gerichtsbezirk. Dieser P. wird jährlich von den Referendaren gewählt und hat die Aufgabe, die Interessen gegenüber dem Prüfungsamt und gegenüber anderen Institutionen (u.a. Anwaltskammer, Gericht) zu vertreten. Er hat in der Regel das Recht, in Prüfungsunterlagen einzusehen und an mündlichen Prüfungen teilzunehmen.
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Pflichtfachprüfung
die Bezeichnung für die Prüfungsfächer, die alle Referendare (bzw. Studenten zur 1. Prüfung) belegen müssen. Diese sind hauptsächlich das Bürgerliche Recht, Strafrecht und Öffentliche Recht (einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts). Dagegen besteht der schriftliche Teil der Prüfungen auch aus Wahlfächern, die je nach Interessenschwerpunkt vom Prüfling bestimmt werden.
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Prüfungsgebühr
Teilweise wurde von Referendaren eine Prüfungsgebühr für das 2. Staatsexamen verlangt. Diese Gebühr ist jedoch von Veraltungsgerichten für rechtswidrig erklärt worden.