Berufsstart > Glossar zur Juristenausbildung > J
Glossar zur Juristenausbildung: J
-
JAO / JAPO
Juristenausbildungsordnung / Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, Landesnormen, die Ausbildung und Prüfung der angehenden Volljuristen regeln. Für eine Übersicht über die Regeln der Bundesländer vgl. www.anwaltsblatt-karriere.de/anwaltsausbildung/referendariat.
-
Juristenausbildung
ist die zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt erforderliche wissenschaftliche und praktische Ausbildung.
-
Juristen-Fakultätentag, Deutscher
Vereinigung der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten in der Bundesrepublik Deutschland, vgl. www.djft.de.
-
Juristischer Vorbereitungsdienst
ist der postuniversitäre, praktische Teil der Juristenausbildung, der gem. § 5 b II DRiG in Stationen untergliedert ist. Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht das 2. Staatsexamen.