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Glossar zur Juristenausbildung: H
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h.M.
Abkürzung für „herrschende Meinung“; die in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretene Ansicht zu einem rechtswissenschaftlich streitigen Punkt.
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Hochschulrahmengesetz
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) regelt das Hochschulwesen. Da die Gesetzgebungskompetenz für Unterricht und Wissenschaft grundsätzlich bei den Ländern liegt, konnte der Bund (vor der Föderalismusreform) für das Hochschulwesen lediglich Rahmenvorschriften erlassen. Heute hat der Bund gem. Art. 75 Abs. 1 Ziff. 33 GG lediglich die Gesetzgebungskompetenz für die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse.