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Glossar zur Juristenausbildung: A
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Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsgemeinschaften sind Arbeitsgruppen, die während des Referendariats gebildet und von einem Praktiker geleitet werden. Sie dienen der Auf- und Nacharbeitung des Lernstoffs, wobei der Schwerpunkt auf Praxisvermittlung liegen soll.
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Assessor (Ass. jur.)
Die Bezeichnung Assessor (Ass.jur.) darf führen, wer das 2. Staatsexamen bestanden hat.
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Assessorexamen
Das A. ist eine Bezeichnung für das 2. Staatsexamen.
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Aufsichtsarbeit
Der in Prüfungsordnungen gängige Begriff für schriftliche Prüfungen (Klausuren), die unter Aufsicht geschrieben werden.
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Ausbildungsvergütung
Für seine praktische Tätigkeit erhält die Referendarin oder der Referendar je nach Landesrecht eine Ausbildungsvergütung, die auch als Unterhaltsbeihilfe bezeichnet wird. Für eine Übersicht über die Höhe der Ausbildungsvergütung vgl. www.anwaltsblatt-karriere.de/anwaltsausbildung/referendariat.
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Ausbildungsziel
Ausbildungsziel der Juristenausbildung in Deutschland ist die Befähigung zum Richteramt, vgl. § 5 DRiG.
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