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Glossar zur Juristenausbildung: A
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Absolventenzahlen (Studium)
In den Jahren 1995 bis 2005 hat die Zahl der Universitäts-Absolventen relativ konstant bei durchschnittlich 11.000 gelegen. Der bei Weitem größte Teil der Absolventinnen und Absolventen sieht die 1. Juristische Prüfung als Zwischenschritt zur Ausbildung zum Volljuristen und setzt die Ausbildung mit dem juristischen Vorbereitungsdienst fort.
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Absolventenzahlen (Referendariat)
Die Zahlen der Absolventen des 2. Staatsexamens bewegen sich seit Mitte der 1990er Jahre im Bereich von 10.000.
Zu den Zahlen im Einzelnen. -
Anwaltsassesoriat
Bis zum Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung 1959 die an das 2. Staatsexamen anschließende praktische Ausbildungszeit in einer Rechtsanwaltskanzlei. Das Anwaltsassessoriat dauerte 2 Jahre.
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Anwaltsausbildung
Durch die geplante Anwaltsausbildung im Rahmen einer Spartenausbildung soll die herkömmliche Juristenausbildung grundlegend reformiert werden. Ziel ist eine echte Anwaltsausbildung im Anschluss an das rechtswissenschaftliche Studium. Das herkömmliche Referendariat soll durch getrennte Ausbildungsgänge für Richter, Anwälte und Verwaltungsjuristen ersetzt werden. Der DAV hat hierzu im Oktober 2006 den Gesetzentwurf vorgelegt.
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Anwaltsblatt Karriere
Die Studierenden- und Referendarzeitschrift des Deutschen Anwaltvereins. Sie enthält aktuelle Informationen über den Anwaltsberuf, das heute wichtigste Berufsfeld für Volljuristen (vgl. www.anwaltsblatt-karriere.de).
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Anwaltsinstitute
Hochschulinstitute an juristischen Fakultäten, die sich speziell mit dem Anwaltsberuf und dem Anwaltsrecht beschäftigen. An Anwaltsinstituten lehren neben Hochschullehrern auch Rechtsanwältinnen und -anwälte.
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Anwaltsklausur
Bezeichnung für Aufsichtsarbeiten im 2. Staatsexamen – teils auch in der 1. Prüfung -, die Aufgaben aus der anwaltlichen Berufspraxis enthalten. Der Bearbeiter soll sich dabei in die Lage einer Anwältin oder eines Anwalts versetzen und neben juristischen Gutachten zur Rechtslage taktische Erwägungen anstellen oder Schriftsätze an Gerichte oder Mandanten entwerfen.
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Anwaltsnotar
ist ein Rechtsanwalt, der das Amt des Notars im Nebenberuf ausübt. Anwaltsnotare gibt es nicht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, sondern nur dort, wo am 01.04.1961 das Notarsamt im Nebenberuf ausgeübt worden ist (vgl. § 3 Abs.2 BNotO). Das ist der Fall in den Ländern Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und in Teilen von Nordrhein-Westfalen.
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Anwaltsorientierung
Ein schillernder Begriff, der verwandt wird, um zu verdeutlichen, dass die allgemeine Juristenausbildung den Anforderungen des Anwaltsberufs angepasst werden soll. Nicht zu verwechseln mit Anwaltsausbildung.
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Anwaltsstation
Eine der Pflichtstationen im Referendariat. Sie dauert seit der letzten Reform der Juristenausbildung im Jahre 2002 mindestens 9 Monate und soll vorwiegend in Anwaltskanzleien absolviert werden.
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